Das "Allemansrätten" - die wichtigsten Regeln
Das Allemansrätten gilt ausschließlich für Einzelreisende, jedoch nicht für Gruppen. Gruppen müssen zum Lagern und Zelten stets die Einwilligung des Grundeigentümers einholen.
Einzelreisende dürfen fremden Grund und Boden zu Fuß, auf Skier oder per Rad überqueren. Hiervon ausgeschlossen sind jedoch Haus- und Freizeitgrundstücke. Kulturflächen, Schonungen etc. dürfen keinen Schaden nehmen.
Einzelreisende dürfen ohne Einwilligung des Grundeigentümers eine Nacht zelten, jedoch außerhalb der Sicht- und Hörweite von Wohn- und Freizeithäusern.
Die Natur ist zu respektieren, ebenso das Erholungsbedürfnis anderer. Deshalb ist es verboten, in der Natur mutwillig zu lärmen. Dies gilt insbesondere für Kanufahrer, da sich der Schall auf dem Wasser bekanntlich gut fortsetzt.
Das Anlegen an privaten Stegen ist nur in Notsituationen gestattet. Wanderer, Kanufahrer etc. müssen Wohn- und Freizeithäuser in gebührendem Abstand (außerhalb der Sicht -und Hörweite) passieren, um die Privatsphäre der Bewohner zu wahren.
Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine Gefahr der Ausbreitung besteht. Örtliche Bestimmungen oder ein generelles Feuerverbot bei Trockenheit können Lagerfeuer einschränken oder verbieten.
Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub, Rinde etc. von lebenden Bäumen oder Büschen abzubrechen oder Bäume und Sträucher zu fällen.
Wer angeln möchte, benötigt eine Angelerlaubnis.
Abfälle dürfen nicht in der Natur zurückgelassen werden. Abfalltüten dürfen nicht neben volle Abfallbehälter gestellt werden.